Neue EU Datenschutzgrundverordnung ab 2018
Ab dem 25.5.2018 wird die Datenschutz Grundverordnung verbindlich. Sie gilt für jeden Selbständigen und für alle Unternehmen, die Kundendaten speichern. Alleine das telefonische Entgegennehmen eines Termins und einer Rufnummer eines neuen Kunden fällt bereits unter die Verordnung.
Leider ist es nicht allein damit getan, auf der Website den einen oder anderen Hinweis zu auszubringen.
Hier geht es darum, ein umfassendes Datenschutz- und Datensicherheitskonzept umzusetzen.
Die Verordnung trat bereits am 25.5.2016 in Kraft. Die Übergangsfrist läuft am 24. Mai 2018 aus. Bis dahin haben wir Schonfrist.
Ab da kann das Nicht-Vorliegen des Datenschutz-Konzeptes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, mit empfindlichen Strafen.
Deshalb raten wir, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen.
Für unsere Mitglieder stellen wir einen umfassenden Leitfaden für das Datenschutzkonzept zur Verfügung und beraten zur praktischen Umsetzung.